Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die Gewerbeanmeldung als § 34d Makler – Dein Fahrplan in die Unabhängigkeit

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die Gewerbeanmeldung als § 34d Makler – Dein Fahrplan in die Unabhängigkeit

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die Gewerbeanmeldung als § 34d Makler – Dein Fahrplan in die Unabhängigkeit

Eine Person steht vor einem Schreibtisch, hinter ihr 3 Strassen die zu den Entscheidungen führen

Herzlichen Glückwunsch! Wenn du diesen Artikel liest, hast du den schwierigsten Teil bereits hinter dir: Die Entscheidung, den Strukturvertrieb oder die Ausschließlichkeit zu verlassen, um als freier Versicherungsmakler dein eigener Chef zu werden. Du hast erkannt, dass echter Kundenschutz und maximaler wirtschaftlicher Erfolg nur durch Unabhängigkeit möglich sind.

Doch nun stehst du vor dem „Bürokratie-Monster“. Begriffe wie § 34d GewO, VSH-Deckungsbestätigung und Vermittlerregister klingen im ersten Moment trocken und kompliziert. Viele Vertriebe nutzen diese Hürden sogar gezielt, um ihre Berater zu verunsichern: „Das schaffst du allein nie“, heißt es dann oft.

Die Wahrheit ist: Der Weg zum freien Makler ist ein klar definierter Prozess. In dieser Anleitung nehmen wir dich an die Hand. Wir zeigen dir exakt, welche Dokumente du brauchst, welche Kosten auf dich zukommen und wie du die Anmeldung so gestaltest, dass du keine Zeit (und kein Geld) verlierst.

Phase 0: Die geistige Vorbereitung – Kündigung vs. Statusänderung

Bevor du zum Gewerbeamt rennst, musst du den rechtlichen Rahmen klären. Wenn du aktuell als Versicherungsvertreter (§ 84 HGB) registriert bist, hast du bereits eine Nummer im Vermittlerregister. Dein Ziel ist die Statusänderung.

Wichtiger Hinweis aus der Praxis: Kündige deinen aktuellen Vertrag erst, wenn du den Zeitplan für deine Neuanmeldung kennst. Viele Strukturvertriebe verhängen bei Kündigung eine sofortige Provisionssperre. Du willst also so schnell wie möglich als Makler handlungsfähig sein, um den „Cashflow-Gap“ zu minimieren.

Schritt 1: Die persönliche Eignung (Der Dokumenten-Check)

Die IHK möchte sicherstellen, dass du „sauber“ bist. Dafür musst du zwei zentrale Dokumente beantragen, die in der Regel nicht älter als drei Monate sein dürfen:

  1. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O): Dieses beantragst du bei deinem zuständigen Bürgeramt. Es geht direkt an die IHK. Es darf keine Eintragungen wegen Vermögensdelikten (Betrug, Untreue, Geldwäsche) enthalten.
  2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9): Ebenfalls beim Bürgeramt zu beantragen. Hier wird geprüft, ob du in der Vergangenheit gewerberechtlich negativ aufgefallen bist.

Zusätzlich benötigst du:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bestätigt, dass du keine Steuerschulden hast).
  • Einen Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder (Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse – also keine aktuelle Insolvenz).

Schritt 2: Der Sachkundenachweis – Dein fachliches Fundament

Um als Makler zugelassen zu werden, musst du nachweisen, dass du dein Handwerk verstehst.

  • Option A: Du hast die Prüfung zum Versicherungsfachmann IHK (oder höher, z.B. Fachwirt, Betriebswirt, Studium) bereits erfolgreich abgelegt. Das ist bei den meisten Umsteigern aus dem Strukturvertrieb der Fall. In diesem Fall reicht eine Kopie deines Zeugnisses.
  • Option B: Du bist Quereinsteiger. Dann musst du die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO bei der IHK ablegen.

Pro-Tipp: Prüfe, ob deine aktuelle Qualifikation „gleichgestellt“ ist. Viele akademische Abschlüsse im Bereich Finanzen befreien dich von der Prüfung.

Schritt 3: Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) – Dein wichtigster Schutz

Ohne eine gültige VSH-Deckungsbestätigung gibt es keine Zulassung als Makler. Die VSH schützt dich (und deine Kunden), falls du einen Beratungsfehler begehst.

Anforderungen nach der VersVermV:

Die Versicherungssummen sind gesetzlich fixiert. Aktuell müssen mindestens 1,56 Mio. Euro pro Schadensfall und 2,32 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres abgedeckt sein (Stand 2026).

Die „Rückwärtsversicherung“ – Lebenswichtig für Umsteiger!

Achtung: Wenn du den Status wechselst, haftest du als Makler plötzlich selbst. Achte darauf, dass deine VSH eine sogenannte „Rückwärtsversicherung“ enthält, die auch Fehler abdeckt, die du eventuell noch in deiner Zeit als Vertreter gemacht hast, die aber erst jetzt gemeldet werden.

Schritt 4: Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Mit den Unterlagen aus Schritt 1-3 gehst du nun zu deinem lokalen Gewerbeamt (oder meldest es online an).

  • Tätigkeit: „Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“.
  • Kosten: Je nach Stadt zwischen 20 € und 60 €.

Wichtig: Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt. Du erhältst kurze Zeit später einen steuerlichen Erfassungsbogen. Da Versicherungsmakler-Leistungen nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei sind, ist das Thema Mehrwertsteuer für deine Kernleistung meist unkompliziert.

Schritt 5: Der Antrag auf Erlaubnis und Registrierung bei der IHK

Das ist das Herzstück deines Wechsels. Du reichst nun alle gesammelten Dokumente (VSH-Bestätigung, Sachkunde, Behördenzeugnisse) bei der für dich zuständigen IHK ein.

Du beantragst zwei Dinge gleichzeitig:

  1. Die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Die Erlaubnis, als Makler tätig sein zu dürfen).
  2. Die Registrierung im Vermittlerregister (Damit du für Kunden und Versicherer auffindbar bist).

Kosten der IHK: Plane hierfür einmalig zwischen 300 € und 500 € ein. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Region bei 2 bis 6 Wochen.

Schritt 6: Die technische Anbindung – Dein Startschuss

Sobald deine Nummer im Vermittlerregister (z.B. D-W-123-…) aktiv ist, bist du offiziell freier Makler. Nun musst du arbeitsfähig werden. Im Strukturvertrieb wurde dir alles vorgesetzt – jetzt musst du wählen.

Was du jetzt brauchst:

  • Maklerverwaltungsprogramm (MVP): Deine digitale Zentrale für Kundendaten und Dokumente.
  • Vergleichsrechner: Tools wie Morgen & Morgen oder Softfair, um den Markt für deine Kunden zu sondieren.
  • Direktanbindungen oder Pool-Anbindung: Verträge mit den Versicherungsgesellschaften, damit du einreichen und Courtagen erhalten kannst.

Warum Finanzgenies der „Fast-Track“ für deine Anmeldung ist

Der oben beschriebene Prozess ist machbar, aber zeitintensiv. Wenn du den Kopf frei haben willst für deine Kunden und deinen Umsatz, unterstützen wir dich massiv beim Onboarding:

  1. Checklisten-Service: Wir geben dir die exakten Links und Adressen für deine Region, damit du nicht suchen musst.
  2. VSH-Sonderkonditionen: Durch unsere Gruppenverträge erhältst du oft besseren Schutz für weniger Prämie.
  3. Sofort-Start-Infrastruktur: Sobald deine IHK-Nummer da ist, schalten wir dich für unser MVP und alle Vergleichsrechner frei. Du musst nichts selbst konfigurieren.
  4. Begleitung beim Statuswechsel: Wir prüfen mit dir gemeinsam, wie du dein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sauber umschiffst, während deine Anmeldung läuft.

Zusammenfassung: Die Kosten deines Befreiungsschlags

Hier ist eine grobe Kalkulation für deine Gründung:

  • Behörden (Führungszeugnis, GZR, Gewerbe): ca. 80 €
  • IHK (Erlaubnis & Register): ca. 400 €
  • VSH (monatlich): ca. 50 – 100 €
  • Gesamt-Investition: ca. 600 € einmalig.

Vergleiche das mit den monatlichen „Overheads“, die dein Strukturvertrieb von deinen Umsätzen einbehält. In der Regel haben sich die Kosten für deine Unabhängigkeit bereits nach der ersten vermittelten BU oder Sach-Kombination amortisiert.

Fazit: Warte nicht auf den „perfekten“ Moment

Den Strukturvertrieb zu verlassen und die § 34d Anmeldung durchzuziehen, fühlt sich für viele an wie ein Sprung ins kalte Wasser. Doch mit diesem Fahrplan hast du festen Boden unter den Füßen. Die Bürokratie ist kein Hindernis, sondern lediglich eine Treppe zu deinem eigenen Unternehmen.

Jeder Tag, den du länger als gebundener Vertreter arbeitest, ist ein Tag, an dem du einen Bestand aufbaust, der dir nicht gehört. Fang heute an.

Bereit für den ersten Schritt?

Du bist unsicher, ob deine Sachkunde ausreicht oder wie du das Gespräch mit deinem aktuellen Chef führen sollst? Schau dir unseren kostenlosen Videokurs für Umsteiger an. Wir gehen den Anmeldeprozess dort noch einmal im Detail durch und geben dir wertvolle Tipps für die ersten 90 Tage als Makler.

Werde unabhängiger Versicherungsmakler.

Nutze die Vorteile der Unabhängigkeit, ohne die Gemeinschaft und den Support eines starken Teams aufzugeben. Wir begleiten deinen Wechsel vom Vertreter zum Sachverwalter deiner Kunden.

Hinweis: Diese Anleitung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Da sich Gebühren und Anforderungen regional unterscheiden können, ist eine Rücksprache mit der örtlichen IHK immer empfehlenswert.

Stornoreserve und Provisionssperre: So sicherst du dein Geld beim Ausstieg aus dem Strukturvertrieb

Stornoreserve und Provisionssperre: So sicherst du dein Geld beim Ausstieg aus dem Strukturvertrieb

Stornoreserve und Provisionssperre: So sicherst du dein Geld beim Ausstieg aus dem Strukturvertrieb

Eine Person steht vor einem Schreibtisch, hinter ihr 3 Strassen die zu den Entscheidungen führen

Es ist der Moment, vor dem sich jeder Berater im Strukturvertrieb fürchtet: Der Blick auf das Provisionskonto am Tag nach der Kündigung. Wo gestern noch fünfstellige Summen als „Stornoreserve“ glänzten, herrscht heute oft digitale Eiszeit. Die Auszahlungen sind gestoppt, das Konto ist gesperrt, und die Upline spricht plötzlich nur noch über Anwälte statt über „gemeinsame Visionen“.

Die Angst vor dem finanziellen Loch ist der Hauptgrund, warum viele talentierte Berater Jahre länger in einem unfreien System bleiben, als ihnen gut tut. Man nennt es nicht umsonst die „goldenen Handschellen“. Doch sind diese Handschellen wirklich so fest verschlossen, wie man dich glauben lässt?

In diesem Artikel räumen wir mit den Mythen rund um die Stornoreserve auf. Wir erklären dir, was eine Provisionssperre rechtlich bedeutet, wie du dein verdientes Geld sicherst und wie du den Cashflow-Gap beim Wechsel in die Maklerschaft strategisch überbrückst.

1. Die Stornoreserve: Gehaltsbestandteil oder Geisel des Vertriebs?

Technisch gesehen ist die Stornoreserve ein Sicherheitseinbehalt. Da Provisionen im Versicherungsbereich oft im Voraus für eine mehrjährige Laufzeit gezahlt werden (diskontiert), behält der Vertrieb einen Teil (meist 10 % bis 15 %) ein, um spätere Stornierungen abzufedern.

Das Problem beim Ausstieg

Solange du im System bist, ist die Reserve ein rollierendes Guthaben. Sobald du gehst, ändert sich die Psychologie des Vertriebs. Die Stornoreserve wird nun oft als Druckmittel genutzt. Man rechnet mit „drohenden Stornos“ im großen Stil, verhängt pauschale Sperren und hofft, dass du aus Angst um dein Geld keine Kunden zu deinem neuen Maklerunternehmen mitnimmst.

Die rechtliche Realität: Die Stornoreserve ist dein verdientes Geld. Sie darf nur einbehalten werden, um tatsächliche Stornorisiken abzusichern. Eine dauerhafte Einbehaltung ohne detaillierte Abrechnung ist rechtswidrig.

2. Die Provisionssperre: Der Schock nach der Kündigung

Fast jeder Strukturvertrieb verhängt bei Eingang einer Kündigung eine sofortige Provisionssperre. Das bedeutet, dass keine weiteren Auszahlungen mehr auf dein Bankkonto fließen – auch nicht für Umsätze, die du bereits vor Wochen eingereicht hast.

Warum macht der Vertrieb das?

  1. Sicherung von Rückforderungsansprüchen: Falls Verträge storniert werden, will der Vertrieb sicherstellen, dass genug Geld da ist.
  2. Disziplinierung: Es ist ein psychologisches Signal. Man will dir zeigen, wie „kalt“ es außerhalb des Systems ist.

Dein Schutzschild: Eine Provisionssperre entbindet den Vertrieb nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung. Laut HGB hast du auch nach der Kündigung Anspruch auf zeitnahe Abrechnungen und – nach Ablauf der Haftungszeiten – auf die Auszahlung jedes einzelnen Cents.

3. § 87c HGB: Deine schärfste Waffe für Transparenz

Viele Aussteiger lassen sich mit vagen Aussagen abspeisen wie: „Das wird mit den Stornos verrechnet, da bleibt nichts übrig.“ Das musst du nicht akzeptieren.

Der Buchzugangsauszug

Nach § 87c des Handelsgesetzbuches (HGB) hast du einen gesetzlichen Anspruch auf einen sogenannten Buchzugangsauszug. Das ist eine detaillierte Liste aller von dir vermittelten Verträge, ihres aktuellen Status und der daraus resultierenden Provisionsansprüche.

Wenn dein alter Vertrieb mauert, ist die Anforderung eines Buchzugangsauszugs oft der Wendepunkt. Er zwingt das Unternehmen, die Karten auf den Tisch zu legen. Oft stellt sich dabei heraus, dass die „Stornogefahr“ künstlich aufgebläht wurde, um Auszahlungen zu verzögern.

4. Den Cashflow-Gap überbrücken: Strategien für den Wechsel

Der Wechsel zum freien Makler bedeutet eine Umstellung deiner Einnahmequellen. Während der Vertrieb oft monatlich (oder sogar wöchentlich) Vorschüsse zahlt, fließen Courtagen in der Maklerschaft meist dann, wenn die Gesellschaften abrechnen.

So planst du den Übergang (Das 3-Phasen-Modell):

  1. Die Ansparphase (Vor der Kündigung): Baue dir ein Liquiditätspolster für 3 bis 6 Monate auf. Wer finanziell mit dem Rücken zur Wand steht, lässt sich bei Verhandlungen über die Stornoreserve leichter unter Druck setzen.
  2. Die Startphase (Monat 1-2): Nutze die Zeit direkt nach dem Wechsel für Neugeschäft bei deinen A-Kunden. Als Makler hast du Zugriff auf Tarife, die oft deutlich attraktiver sind als deine alten Produkte. Neue Abschlüsse generieren neue Courtagen, die oft schon nach 4 bis 8 Wochen fließen.
  3. Die Übertragungsphase (Monat 3-6): Parallel laufen die Bestandsübertragungen (siehe Artikel 5). Sobald die Bestände in dein Makler-Depot umgeschlüsselt sind, beginnen die laufenden Bestandspflegeprovisionen zu fließen und stabilisieren dein Einkommen dauerhaft.

5. Die Rechnung, die dich motivieren wird: Courtage vs. Provision

Warum lohnt es sich überhaupt, den Kampf um die Stornoreserve aufzunehmen? Weil die Verdienstmöglichkeiten in der freien Maklerschaft in einer ganz anderen Liga spielen.

Einnahmequelle

Strukturvertrieb (Beispiel)

Finanzgenies / Freier Makler

Abschlussprovision (BU)

15 – 25 Promille

40 – 50 Promille

Sachversicherung (Bestand)

2 % – 5 % vom Beitrag

15 % – 25 % vom Beitrag

Investment

Hohe Ausgabeaufschläge für den Vertrieb

Servicegebühren & Kickbacks für dich

Hierarchie-Abzug

Ja (bis zu 70 % gehen „nach oben“)

Nein (100 % für dein Unternehmen)

Das bedeutet: Selbst wenn du im ersten Jahr des Wechsels einen Teil deiner alten Stornoreserve erst später (oder nach einem Rechtsstreit) siehst, wird dieses Loch durch die massiv höheren Courtagesätze meist innerhalb weniger Monate kompensiert. Du tauschst eine einmalige Einbehaltung gegen eine dauerhafte Gehaltserhöhung von 50 % bis 100 %.

6. Wie Finanzgenies dir hilft, dein Geld zu sichern

Wir haben hunderte Berater beim Ausstieg begleitet und kennen die schmutzigen Tricks der Vertriebe. Wir lassen dich mit der finanziellen Unsicherheit nicht allein.

  • Liquiditätsplanung: Wir erstellen mit dir gemeinsam einen Businessplan für die ersten 6 Monate, damit du genau weißt, wie viel Umsatz du als Makler generieren musst, um deinen Lebensstandard zu halten.
  • Rechtssichere Vorlagen: Wir stellen dir Musterbriefe zur Verfügung, um deine Stornoreserve und den Buchzugangsauszug rechtssicher anzufordern.
  • Schnelle Anbindung: Zeit ist Geld. Unser Onboarding-Prozess ist so optimiert, dass du innerhalb weniger Tage nach Erhalt deiner § 34d Erlaubnis voll arbeitsfähig bist und erste Courtagen produzieren kannst.
  • Vorschuss-Modelle: In Einzelfällen unterstützen wir Top-Performer beim Wechsel durch intelligente Finanzierungslösungen, um den Übergang absolut stressfrei zu gestalten.

Fazit: Lass dein Geld nicht dein Schicksal bestimmen

Die Stornoreserve und die Provisionssperre sind die letzten Werkzeuge eines Systems, das weiß, dass es dich inhaltlich und wirtschaftlich nicht mehr halten kann. Sie sind ein Zeichen von Schwäche des Vertriebs, nicht deiner Schwäche.

Wer den Mut hat, diesen temporären finanziellen Engpass professionell zu planen, wird mit einer unternehmerischen Freiheit belohnt, die unbezahlbar ist. Dein Geld gehört dir – und wir helfen dir dabei, dass es auch dort ankommt.

Bereit für den Kassensturz?

Willst du wissen, wie du deine Stornoreserve rechtssicher einforderst und wie hoch dein Einkommenssprung als Makler wirklich wäre? In unserem kostenlosen Videokurs zeigen wir dir die exakten Kalkulationen und rechtlichen Schritte.

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Nutze die Vorteile der Unabhängigkeit, ohne die Gemeinschaft und den Support eines starken Teams aufzugeben. Wir begleiten deinen Wechsel vom Vertreter zum Sachverwalter deiner Kunden.

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir empfehlen bei Streitigkeiten über Provisionsabrechnungen immer die Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts für Vertriebsrecht.

Bestandsübertragung: Darf ich meine Kunden aus dem Vertrieb mitnehmen?

Bestandsübertragung: Darf ich meine Kunden aus dem Vertrieb mitnehmen?

Bestandsübertragung: Darf ich meine Kunden aus dem Vertrieb mitnehmen?

Eine Person steht vor einem Schreibtisch, hinter ihr 3 Strassen die zu den Entscheidungen führen

Einer der hartnäckigsten Mythen, mit denen Führungskräfte in Strukturvertrieben (MLM) ihre wechselwilligen Berater konfrontieren, lautet: „Du kannst gehen, aber deine Kunden bleiben hier. Sie gehören der Firma.“

Für viele Berater, die über Jahre hinweg hunderte Beratungsgespräche geführt, Kaffeetermine am Küchentisch absolviert und enge persönliche Bindungen zu ihren Kunden aufgebaut haben, ist diese Vorstellung ein Schock. Es fühlt sich an wie eine Enteignung der eigenen Lebensleistung.

Aber entspricht das der rechtlichen Realität? In diesem ausführlichen Guide klären wir die alles entscheidende Frage: Wie viel von deinem Bestand gehört wirklich dir? Wir zeigen dir den legalen Weg der Bestandsübertragung und wie du als künftiger freier Makler deine Kundenbeziehungen rechtssicher in dein eigenes Unternehmen überführst.

1. Die juristische Ausgangslage: Wem gehört der Kunde?

Um die Frage der Kundenmitnahme zu klären, müssen wir zwei Ebenen unterscheiden: Das Eigentum an den Daten und das Recht des Kunden auf freie Beraterwahl.

Die Sicht des Strukturvertriebs (§ 84 HGB)

In den meisten Vertrieben bist du als Handelsvertreter registriert. Rechtlich gesehen ist der Kundenstamm, den du betreust, ein Teil der Betriebsorganisation des Unternehmens. Die Adressdaten, die Versicherungsscheinnummern und die Historie liegen in den Systemen des Vertriebs. Nimmst du diese Daten (z. B. als Excel-Liste) beim Ausstieg einfach mit, handelst du rechtswidrig.

Die Sicht des Kunden (Das Maklerwahlrecht)

Hier liegt dein entscheidender Hebel. Ein Kunde ist kein Sklave und auch kein Eigentum einer Firma. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass jeder Versicherungsnehmer das Recht hat, seinen Berater frei zu wählen.

Wenn dein Kunde sagt: „Ich vertraue nicht der Marke XYZ, sondern ich vertraue [Dein Name], und ich möchte, dass er mich weiterhin betreut“, dann ist dieser Wille bindend. Der Kunde kann jederzeit eine Maklervollmacht unterschreiben und dich damit legitimieren, seine Verträge in deine Verwaltung zu übernehmen.

2. Die Bestandsübertragung: So funktioniert der Prozess technisch

Wenn du den Status zum freien Versicherungsmakler nach § 34d GewO gewechselt hast, beginnt die operative Arbeit. Eine Bestandsübertragung (BÜ) bedeutet, dass die Betreuung eines bestehenden Versicherungsvertrags von Vermittler A (dein alter Vertrieb) auf Vermittler B (deich als freien Makler) umgeschlüsselt wird.

Der Ablauf in 4 Schritten:

  1. Das Maklermandat: Dein Kunde unterschreibt einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht bei dir. Damit bist du sein gesetzlicher Vertreter in Versicherungsangelegenheiten.
  2. Die Status-Information: Du informierst deine Kunden sachlich über deine neue Unabhängigkeit. (Achtung: Beachte hierbei die Regeln zum Wettbewerbsverbot aus unserem Blog-Artikel).
  3. Die Einreichung bei den Gesellschaften: Die unterschriebene Vollmacht wird an die jeweiligen Versicherer (Allianz, AXA, VHV etc.) gesendet mit der Bitte um Bestandsübertragung auf deine neue Maklernummer.
  4. Die Umschlüsselung: Die Gesellschaft prüft die Vollmacht und schlüsselt den Vertrag in dein Depot um. Ab diesem Moment erhältst du die laufende Bestandspflegeprovision (Courtage).

Die „Zicken“ der Versicherer

Manche Gesellschaften, die eng mit Strukturvertrieben verwoben sind, versuchen die Übertragung zu blockieren. Sie berufen sich auf interne Vereinbarungen oder Respektierungsklauseln. Doch auch hier gilt: Der Kundenwille schlägt interne Verträge. Mit einem starken Partner wie den Finanzgenies im Rücken, der die direkten Kanäle zu den Fachabteilungen der Versicherer nutzt, lassen sich diese Blockaden in 95 % der Fälle auflösen.

3. Die wirtschaftliche Dimension: Warum sich die Übertragung lohnt

Im Strukturvertrieb wird dir oft suggeriert, dass die Bestandsprovisionen vernachlässigbar klein seien. Das liegt aber meist daran, dass der Großteil dieser Gelder in den Hierarchie-Ebenen über dir versickert.

Eine Beispielrechnung (vereinfacht):

Stell dir vor, du hast einen Bestand von 500 Kunden mit einem jährlichen Beitragsvolumen von 200.000 € in Sachversicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat, KFZ, Gebäude).

  • Im Strukturvertrieb: Du erhältst vielleicht 2 % bis 3 % als „Betreuungsprovision“. Das sind ca. 4.000 € bis 6.000 € pro Jahr.
  • Als freier Makler: Die üblichen Courtagesätze liegen zwischen 15 % und 25 % auf den Nettobeitrag. Plötzlich generiert derselbe Bestand 30.000 € bis 40.000 € jährlich an wiederkehrenden Einnahmen.

Der Clou: Als Makler gehört dir dieser Ertragswert. Ein solcher Bestand hat einen Verkaufswert von ca. 80.000 € bis 120.000 €. Im Strukturvertrieb ist dein Verkaufswert bei Ausstieg exakt 0 €.

4. Häufige Fehler: Was du beim „Mitnehmen“ vermeiden musst

Um keine rechtlichen Angriffsflächen zu bieten, musst du sauber trennen. Hier sind die drei größten Fehler:

  1. Datenklau: Kopiere keine CRM-Daten des alten Vertriebs. Nutze dein Handy-Adressbuch und deine persönlichen Kontakte. Wenn ein Kunde dich kontaktiert, ist das kein Datenklau.
  2. Schlechtreden des alten Hauses: Bleib professionell. Wer den alten Vertrieb diffamiert, riskiert Unterlassungsklagen. Argumentiere über deine neue Qualität und Unabhängigkeit.
  3. Fehlende Dokumentation: Eine Bestandsübertragung ohne sauber unterschriebene Maklervollmacht ist ungültig. Arbeite von Tag 1 an mit digitalen Signatur-Tools (wie wir sie bei Finanzgenies anbieten), um rechtssicher zu sein.

5. Das „Phase-Out“-Modell: Der sanfte Übergang

Viele Berater haben Angst vor dem „harten Cut“. Was, wenn die Übertragungen Monate dauern?

Wir empfehlen oft ein Übergangsmodell. Du startest als Makler und konzentrierst dich im ersten Schritt auf das Neugeschäft bei deinen Bestandskunden. Durch die Optimierung der Altverträge (oft finden wir als Makler deutlich bessere Tarife als im alten Vertrieb) generierst du sofort neue Abschlussprovisionen, während parallel die Bestandsübertragungen für die restlichen Verträge laufen. So bleibt dein Cashflow stabil.

6. Warum Finanzgenies der ideale Partner für die Bestandsübertragung ist

Die technische Übertragung von hunderten Verträgen kann eine administrative Hölle sein. Wer jeden Versicherer einzeln anschreiben und jedem Dokument hinterherlaufen muss, verliert die Zeit für die Beratung.

Wir automatisieren diesen Prozess für dich:

  • Zentrales MVP: Unsere Software erkennt über BiPRO-Schnittstellen automatisch, welche Verträge übertragen wurden.
  • Vorgefertigte Prozesse: Wir haben rechtssichere Vorlagen für Maklerverträge und Status-Informationen, die speziell für Umsteiger aus dem Strukturvertrieb optimiert sind.
  • Netzwerk-Power: Wenn eine Gesellschaft blockiert, schalten wir uns ein. Als großer Dienstleister haben wir ein anderes Standing bei den Versicherern als ein kleiner Einzelmakler.

Fazit: Deine Kunden vertrauen dir, nicht dem Logo auf deinem Briefkopf

Lass dich nicht von Drohgebärden einschüchtern. Ja, der Strukturvertrieb besitzt die Datenbank – aber du besitzt das Vertrauen der Menschen.

Die Bestandsübertragung ist dein Weg zur echten unternehmerischen Freiheit. Sie ist der Moment, in dem aus „Provisionen“ ein echter „Unternehmenswert“ wird. Jeder Vertrag, den du erfolgreich in deine eigene Verwaltung überführst, ist ein Baustein für deine persönliche Altersvorsorge und deine Unabhängigkeit.

Bereit für den Check?

Möchtest du wissen, wie viel dein aktueller Bestand in der freien Maklerschaft wert wäre? In unserem Videokurs zeigen wir dir eine exakte Kalkulationstabelle und erklären dir die juristischen Details der Bestandsübertragung.

 

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Nutze die Vorteile der Unabhängigkeit, ohne die Gemeinschaft und den Support eines starken Teams aufzugeben. Wir begleiten deinen Wechsel vom Vertreter zum Sachverwalter deiner Kunden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Wie du rechtssicher Makler wirst und deine Kunden behältst

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Wie du rechtssicher Makler wirst und deine Kunden behältst

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Wie du rechtssicher Makler wirst und deine Kunden behältst

Eine Person steht vor einem Schreibtisch, hinter ihr 3 Strassen die zu den Entscheidungen führen

Du spielst mit dem Gedanken, deinen Strukturvertrieb oder deine Ausschließlichkeitsorganisation zu verlassen. Du willst endlich die volle Courtage, echtes Bestandseigentum und eine Produktauswahl, die deinen Kunden wirklich nützt. Doch in deinem Hinterkopf (und in den Drohgebärden deiner Upline) geistert ein Schreckgespenst herum: Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.

„Wenn du gehst, darfst du zwei Jahre lang keinen unserer Kunden anrühren!“ – Dieser Satz fällt in fast jedem Exit-Gespräch. Er soll dich einschüchtern, dich klein halten und dafür sorgen, dass du dein wertvollstes Kapital, deine Kundenbeziehungen, einfach zurücklässt.

Die gute Nachricht vorab: Die meisten Wettbewerbsverbote in der Finanzbranche sind entweder rechtlich hinfällig oder lassen sich mit der richtigen Strategie vollkommen legal umgehen. In diesem Artikel erfährst du, wie du den Statuswechsel zum freien Makler vollziehst, ohne eine Abmahnung zu riskieren.

1. Mythos vs. Realität: Was ist ein Wettbewerbsverbot wirklich?

In vielen Handelsvertreterverträgen nach § 84 HGB finden sich Klauseln, die dem Vermittler untersagen, nach dem Ausscheiden für die Konkurrenz tätig zu werden oder Kunden des alten Hauses zu betreuen. Doch Papier ist geduldig. Damit ein Wettbewerbsverbot vor Gericht Bestand hat, muss es extrem enge gesetzliche Grenzen einhalten.

Die goldene Regel: Ohne Moos nix los (§ 90a HGB)

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist laut Handelsgesetzbuch nur dann wirksam, wenn das Unternehmen dem Ex-Partner eine sogenannte Karenzentschädigung zahlt. Das bedeutet: Wenn dein alter Vertrieb dir verbieten will, zwei Jahre lang Wettbewerb zu machen, muss er dir für diese Zeit eine Entschädigung zahlen, die in der Regel mindestens 50 % deiner letzten Bezüge entspricht.

Die Realität: Fast kein Strukturvertrieb zahlt diese Entschädigung gerne. Steht in deinem Vertrag ein Verbot ohne Entschädigungsregelung? Dann ist es in der Regel nichtig. Du bist frei.

2. Abwerbeverbot vs. Beratungswunsch des Kunden

Selbst wenn eine Klausel wirksam ist, bezieht sie sich fast immer auf die aktive Abwerbung. Hier liegt der entscheidende juristische Unterschied, den viele Umsteiger nicht kennen.

Der Kunde ist kein Sklave

Das höchste Gut im deutschen Wirtschaftsrecht ist die Wahlfreiheit des Verbrauchers. Kein Vertrag zwischen dir und deinem alten Vertrieb kann einem Kunden verbieten, sich von der Person beraten zu lassen, der er vertraut.

  • Aktive Abwerbung (Verboten): Du rufst den Kunden an und sagst: „Kündige deine Police bei Firma X und komm zu mir, ich bin jetzt Makler.“
  • Kundenwahlrecht (Erlaubt): Der Kunde erfährt von deinem Statuswechsel, kommt auf dich zu und sagt: „Ich möchte weiterhin von dir betreut werden. Hier ist meine Maklervollmacht.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach bestätigt, dass der Wille des Kunden Vorrang hat. Wenn der Kunde dich als seinen Makler mandatiert, muss die Versicherungsgesellschaft (und der alte Vertrieb) dies akzeptieren.

3. Die „Status-Info“-Strategie: So informierst du deine Kunden legal

Wie erfahren deine Kunden, dass du nun freier Makler bist, ohne dass du gegen das Abwerbeverbot verstößt? Hier trennt sich die Spreu vom Weizen in der Vorbereitung des Ausstiegs.

Der „neutrale“ Informationsbrief

Du darfst (und solltest!) deine Kunden über dein Ausscheiden und deinen neuen Status informieren. Ein rechtssicherer Weg ist die sachliche Status-Information:

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Tätigkeit für [Firma X] zum [Datum] beendet habe. Ab dem [Datum] stehe ich Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler mit einer deutlich erweiterten Produktauswahl zur Verfügung. Meine neuen Kontaktdaten lauten…“

Das ist keine Abwerbung, sondern eine Information über deine berufliche Veränderung. Wenn der Kunde daraufhin das Gespräch sucht, handelst du auf seinen Wunsch hin – und bist juristisch auf der sicheren Seite.

4. Die Fallstricke: Stornoreserve und Provisionssperre

Ein Wettbewerbsverbot wird oft nicht nur mit Anwaltsbriefen, sondern auch mit finanziellem Druck durchgesetzt.

Die „Geiselhaft“ der Stornoreserve

Viele Vertriebe behalten bei einer Kündigung die komplette Stornoreserve ein und verrechnen sie mit (oft dubiosen) Gegenforderungen. Oder sie verhängen eine sofortige Provisionssperre für alle laufenden Zahlungen.

Was du tun kannst:

  • Abrechnungsprüfung: Verlang nach deinem Ausscheiden eine detaillierte Buchzugangsauszug (§ 87c HGB). Du hast ein Recht darauf zu wissen, wie viel Geld genau in deiner Stornoreserve liegt.
  • Phase-Out-Modell: Wir bei den Finanzgenies empfehlen oft ein Übergangsmodell, bei dem du den Cashflow-Gap zwischen der letzten Provisionszahlung des Vertriebs und der ersten Courtage-Zahlung als Makler genau planst.

5. Vorbereitung ist alles: Die Checkliste für den sicheren Wechsel

Damit dein Start als Makler nicht im juristischen Chaos endet, solltest du diese Schritte befolgen:

  1. Vertragsanalyse: Lass deinen Handelsvertretervertrag von einem Experten prüfen. Ist die Wettbewerbsklausel überhaupt wirksam? Gibt es eine Karenzentschädigung?
  2. Keine Daten-Mitnahme: Nimm niemals physische oder digitale Kundenlisten, Kopien von Anträgen oder interne Unterlagen deines alten Vertriebs mit. Das ist Datendiebstahl und ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. (Du hast die Nummern deiner A-Kunden sowieso im Handy – das reicht).
  3. Zeitpunkt der Kündigung: Kündige strategisch. Achte auf Kündigungsfristen (§ 89 HGB) und stell sicher, dass deine § 34d Zulassung als Makler bereits beantragt ist, damit du nahtlos weiterarbeiten kannst.
  4. Vollmachten vorbereiten: Hab deine neuen Maklerverträge und Vollmachten griffbereit, sobald die ersten Kunden auf dich zukommen.

6. Warum Finanzgenies der beste Partner für deinen Ausstieg ist

Der Wechsel vom Strukturvertrieb in die Maklerschaft ist ein psychologischer und bürokratischer Kraftakt. Viele bleiben in der Abhängigkeit, weil sie Angst haben, als Einzelkämpfer an der Bürokratie oder den Anwälten zu scheitern.

Wir sind die Brücke in deine Freiheit.

  • Rechtssicherheit: Wir unterstützen unsere Partner mit bewährten Prozessen und rechtssicheren Vorlagen für die Kundenkommunikation.
  • Bestands-Turbo: Wir zeigen dir, wie du technisch die Bestandsübertragungen (Bipro-Schnittstellen) so organisierst, dass deine Courtagen schnellstmöglich fließen.
  • Keine Provisionssperre-Angst: Durch unsere effiziente Anbindung und die hohen Courtagesätze amortisieren sich anfängliche Einbußen meist innerhalb weniger Monate.
  • Gemeinschaft: Du verlässt den „Struggi-Kult“, behältst aber ein Team aus Experten, die genau diesen Weg schon gegangen sind.

Die Freiheit beginnt im Kopf

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist in 90 % der Fälle ein zahnloser Tiger, der nur dazu dient, dich einzuschüchtern. Wer sauber trennt zwischen „aktiver Abwerbung“ und dem „Recht des Kunden auf seinen Wunschberater“, hat nichts zu befürchten.

Lass dich nicht länger unter Wert verkaufen. Dein Kundenbestand ist dein Kapital – sorge dafür, dass er ab heute dir gehört und nicht einem Konzern, der dich bei der kleinsten Unstimmigkeit mit rechtlichen Konsequenzen bedroht.

Dein nächster Schritt:

Hast du eine Wettbewerbsklausel in deinem Vertrag und bist unsicher? In unserem kostenlosen Videokurs für Umsteiger gehen wir im Detail auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und zeigen dir, wie du den Befreiungsschlag ohne rechtliches Risiko schaffst.

 

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Nutze die Vorteile der Unabhängigkeit, ohne die Gemeinschaft und den Support eines starken Teams aufzugeben. Wir begleiten deinen Wechsel vom Vertreter zum Sachverwalter deiner Kunden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Das Märchen vom passiven Einkommen im Strukturvertrieb: Warum du keine Freiheit aufbaust, sondern einen goldenen Käfig

Das Märchen vom passiven Einkommen im Strukturvertrieb: Warum du keine Freiheit aufbaust, sondern einen goldenen Käfig

Das Märchen vom passiven Einkommen im Strukturvertrieb: Warum du keine Freiheit aufbaust, sondern einen goldenen Käfig

Eine Person steht vor einem Schreibtisch, hinter ihr 3 Strassen die zu den Entscheidungen führen

„Du musst nur zwei Jahre richtig Gas geben, ein Team aufbauen und dann kannst du von den Overheads leben, während du am Strand liegst.“ Hast du diesen Satz auch gehört, als du in deinen Strukturvertrieb eingestiegen bist? Es ist das Standardversprechen der Branche. Das „passive Einkommen“ ist die Karotte, die jedem neuen Berater vor die Nase gehalten wird, damit er die ersten harten Jahre in der Kaltakquise und im Verwandtenkreis übersteht.

Doch nach einiger Zeit im System – egal ob bei der DVAG, MLP, Ergo Pro, Tecis oder Telis – merkst du: Die Hängematte rückt nicht näher. Im Gegenteil: Der Druck, das Team „bei Laune zu halten“, die ständigen Rekrutierungs-Events und die schwindenden Courtage-Anteile durch die vielen Hierarchie-Ebenen fressen deine Freiheit auf.

In diesem Artikel räumen wir mit dem Mythos des passiven Einkommens im Strukturvertrieb auf. Wir zeigen dir schwarz auf weiß, warum du in einem Vertrieb niemals echtes Vermögen aufbaust – und warum der Wechsel in die freie Maklerschaft der einzige Weg ist, um aus deinem Kundenstamm ein echtes, verkaufbares Asset zu machen.

1. Die Hierarchie-Falle: Wer isst alles von deinem Kuchen mit?

Das Modell des Strukturvertriebs basiert auf einer Pyramide. Das wird oft mit dem Argument gerechtfertigt, dass die „Upline“ dich ausbildet und die Infrastruktur stellt. Doch hast du dir mal die nackten Zahlen angeschaut?

Die Mathematik der Overheads

Wenn ein Kunde eine Versicherung abschließt, zahlt die Gesellschaft eine Courtage. In der freien Maklerschaft fließt diese Courtage zu fast 100 % an den Makler (oder einen fairen Dienstleister). Im Strukturvertrieb sieht die Welt anders aus:

  • Ebene 1 (Du): 30–50 %
  • Ebene 2 (Teamleiter): 10–15 %
  • Ebene 3 (Organisationsleiter): 10 %
  • Ebene 4 & 5 (Direktionen): 10–20 %
  • Die Zentrale: Der Rest.

Du arbeitest an der Front, trägst das Haftungsrisiko und die Akquisekosten, aber du teilst deinen Erfolg mit Menschen, die du teilweise noch nie gesehen hast. Das „passive Einkommen“ deiner Upline ist dein aktiver Verlust.

Die bittere Wahrheit: Du finanzierst den Lifestyle deiner Führungskraft, während du selbst im Hamsterrad rennst, um deine nächste Stufe im Karriereplan zu erreichen.

 

2. Das „passive Einkommen“ im Vertrieb ist eine Illusion der Beständigkeit

Im Strukturvertrieb wird dir suggeriert, dass deine Overheads (die Beteiligungen an deinem Team) passives Einkommen sind. Doch dieses Einkommen ist an extrem harte Bedingungen geknüpft:

  1. Die Rekrutierungs-Tretmühle: Strukturvertriebe haben eine Fluktuation von oft über 80 % in den ersten zwei Jahren. Damit dein „passives“ Einkommen stabil bleibt, musst du ständig neue Leute „ins System kippen“, weil die alten aussteigen. Das ist kein passives Einkommen, das ist ein Fulltime-Job als unbezahlter Recruiter.
  2. Die Status-Abhängigkeit: In vielen Vertrieben verlierst du deine Ansprüche auf Overheads, wenn du deine eigene Produktion nicht auf einem gewissen Level hältst oder deinen Status nicht bestätigst.
  3. Die Kündigungs-Keule: Das ist der wichtigste Punkt. Dein Einkommen im Vertrieb ist an deinen Vertrag als Handelsvertreter (§ 84 HGB) gebunden. Kündigst du den Vertrag, ist dein „passives Einkommen“ von heute auf morgen weg. Alles, was du aufgebaut hast, verbleibt im Vertrieb.

Ein echtes passives Einkommen sollte dir gehören – egal, wo du arbeitest. Im Strukturvertrieb gehört es dir nur, solange du funktionierst.

3. Mieten vs. Kaufen: Wem gehört dein Kundenbestand?

Stell dir vor, du baust ein Haus auf einem Grundstück, das dir nicht gehört. Du zahlst die Ziegel, du schuftest jeden Tag, aber der Vermieter kann dich jederzeit vor die Tür setzen und das Haus behalten.

Genau das tust du im Strukturvertrieb.

Der Unterschied zwischen Vertreter und Makler

Als Vertreter (§ 84 HGB) arbeitest du für die Gesellschaft oder den Vertrieb. Die Kunden gehören dem Haus. Wenn du gehst, bleiben die Kunden dort. Dein Bestand hat für dich einen Wert von Null Euro, wenn du den Status wechselst.

Als freier Makler hingegen gilt das Bestandseigentum. Die Kundenbeziehung ist dein Eigentum. Ein Maklerbestand ist ein Wirtschaftsgut.

  • Er ist verkaufbar: Ein gut gepflegter Bestand wird heute mit dem 2,5- bis 4-fachen der Jahrescourtage bewertet.
  • Er ist vererbbar: Deine Familie ist abgesichert, falls dir etwas passiert.
  • Er ist beleihbar: Banken geben dir Kredite auf deinen Bestandswert.

Merkmal

Strukturvertrieb (Vertreter)

Freier Makler

Eigentum am Kunden

Nein, gehört dem Vertrieb

Ja, gehört dir

Verkaufswert

0 €

2,5x – 4x Jahresumsatz

Vererbbarkeit

Meist nein (Ansprüche erlöschen)

Ja, als Firmengut

Courtage-Anteil

Gering (wegen Overheads)

Hoch (Direkt-Auszahlung)

4. Der psychologische Preis der „kostenlosen“ Ausbildung

„Wir bilden dich kostenlos aus und stellen dir die Software.“ Das klingt fair, oder? In Wirklichkeit zahlst du diese Ausbildung über Jahre hinweg mit jedem einzelnen Abschluss zurück – und zwar ein Vielfaches dessen, was ein Kurs bei der IHK oder eine eigene Software kosten würde.

Viele Berater bleiben im Vertrieb, weil sie sich moralisch verpflichtet fühlen oder Angst haben, die „Gemeinschaft“ zu verlieren. Der Vertrieb nutzt diese soziale Bindung gezielt aus. Man nennt es „Kultur“, aber oft ist es eine Form der emotionalen Abhängigkeit.

Wahre Freiheit bedeutet, Partner zu wählen, weil sie gut sind – nicht weil man keine Alternative hat.

5. Die Exit-Hürden: Warum der Ausstieg so schwer gemacht wird

Wenn das System so schlecht wäre, würden doch alle gehen, oder? Richtig – und deshalb baut der Strukturvertrieb Hürden auf:

  • Die Stornoreserve: Ein Teil deines Geldes wird einbehalten, um spätere Stornos abzusichern. Bei einer Kündigung wird dieses Geld oft jahrelang „eingefroren“ oder mit fragwürdigen Forderungen verrechnet.
  • Das Wettbewerbsverbot: Man droht dir mit Anwälten, falls du es wagst, deine Kunden auch nach dem Wechsel zu beraten. (Spoiler: Das Recht des Kunden auf freie Maklerwahl schlägt fast jedes Wettbewerbsverbot – wir zeigen dir, wie).
  • Die Provisionssperre: Sobald die Kündigung eingeht, werden laufende Courtage-Zahlungen oft gestoppt.

Diese Maßnahmen dienen nur einem Zweck: Angst. Sie sollen dich davon abhalten, den Wert deiner Arbeit selbst zu ernten.

6. Die Lösung: Echter Vermögensaufbau als freier Makler

Der Wechsel in die Maklerschaft ist der Moment, in dem du vom Verkäufer zum Unternehmer wirst. Plötzlich arbeitest du nicht mehr für die nächste Stufe auf einem bunten Karriere-Poster, sondern für deine eigene Bilanz.

Warum ein Makler-Dienstleister (wie Finanzgenies) der Hebel ist

Der Sprung vom Strukturvertrieb in die komplette Einsamkeit eines Einzelmaklers ist hart. Du musst dich um IT, Haftung, Courtagezusagen und Backoffice kümmern. Das ist der Grund, warum viele im Vertrieb bleiben – sie wollen beraten, nicht verwalten.

Hier setzen wir an. Wir verbinden die Vorteile des Vertriebs (Support, Gemeinschaft, Technik) mit der Freiheit des Maklertums:

  1. 100 % Bestandseigentum: Deine Kunden gehören dir. Punkt.
  2. Keine Hierarchie-Abzüge: Du erhältst die volle Courtage, die ein freier Makler verdient.
  3. Digitales Backoffice: Wir stellen dir die Software (MVP, Vergleichsrechner, Kunden-App), damit du dich auf das konzentrieren kannst, was du liebst: Die Beratung.
  4. Community statt Kult: Wir unterstützen uns gegenseitig, aber ohne den Zwang, die eigene Oma rekrutieren zu müssen.

Fazit: Hör auf, das Schloss eines anderen zu bauen

Passives Einkommen ist kein Mythos – aber im Strukturvertrieb ist es ein Märchen, das dich klein halten soll. Echtes passives Einkommen entsteht durch Eigentum.

Jeder Tag, den du länger im Strukturvertrieb bleibst, ist ein Tag, an dem du einen Kundenstamm aufbaust, der dir nicht gehört. Du investierst deine beste Zeit in ein System, das dich bei einem Wechsel mit leeren Händen vor die Tür setzt.

Es ist Zeit für den Befreiungsschlag.

Rechne mal nach: Was wäre dein Bestand heute wert, wenn du von Anfang an freier Makler gewesen wärst? Wenn du die volle Courtage erhalten hättest und das Eigentum an jedem Vertrag hättest?

Dein nächster Schritt zur echten Freiheit

Wir haben hunderte Berater dabei begleitet, den Weg aus der Abhängigkeit in die Freiheit zu gehen. Wir wissen, wie man die Stornoreserve rettet, wie man mit Wettbewerbsverboten umgeht und wie man technisch innerhalb von 48 Stunden als Makler startklar ist.

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